Geh und Fahrrecht noch wirksam?
vom 24.7.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Nachbar A hat vor 5 Jahren der Errichtung eines Tores der Einfahrt und einer festen Einfriedung auf der Grenze zwischen A und B zugestimmt. Seit dem nahm A das Geh und Fahrrecht nicht mehr in Anspruch, und errichtete sich eine Einfahrt auf der anderen Grundstücksseite um hinter das Wohngebäude zu gelangen. ... Nachbar A möchte nun einen großen Wohnanhänger hinter sein Wohnhaus befördern und bittet um die vorrübergehende Entfernung der baulichen Hindernissen zur einmaligen Durchfahrt, da seine andere Einfahrt zu eng sei.