Alter Baum an Grundstücksgrenze von neuem Grundstück
vom 23.10.2024
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Wir haben das unbebaute Nachbargrundstück gekauft und nun eine Auseinandersetzung mit neuen den Nachbarn auf der uns gegenüberliegenden Seite des neuen Grundstücks. ... Es kam zu einer Auseinandersetzung mit der Vorbesitzerin unseres Grundstücks, die darin endete, dass -die Vorbesitzerin den Nachbarn anbot, den Baum auf eigene Kosten und eigenes Risiko fällen dürften (Risiko auch insofern, als dass die Garage sich ungünstig setzen könnte, wenn die Wurzeln verrotten) – allerdings das Holz zu entfernen hätten, -die Nachbarn das Angebot nicht akzeptierten und darauf bestehen wollten, dass die damalige Besitzerin des Grundstücks und damit des Baumes sich zu kümmern hätte, -die Nachbarn einen Sachverständigen beauftragten, dessen Gutachten / Beurteilung weder wir noch die Vorbesitzerin kennen, -die Nachbarn rechtliche Schritte ankündigten – diese aber nicht gegangen sind. ... Wir wären daher sogar bereit, den Baum auf unsere Kosten fällen zu lassen – wollen aber auf keinen Fall für etwaige Folgeschäden durch das verrottende Wurzelwerk aufkommen.