Hallo zusammen, ich bin Eigentümer einer Immobilie, die im Jahr 2020 durch einen Generalunternehmer fertiggestellt wurde (Übergabe am 06.03.2020, Kaufvertrag der Immobilie vor Baubeginn Juni 2018, Baubeginn Anfang 2019). Wenn ich micht nicht täusche, ist in VOB/C - DIN 18380 bereits vor Fertigstellung geregelt, dass bei der wassergeführten Fußbodenheizung ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen ist (steht nicht explizit im Exposé, allerdings scheint mir die VOB/C hier verpflichtend und ausreichend). Ich habe den vom Generalunternehmen beauftragten Heizungsbauer über die letzten Jahre mehrfach per E-Mail aufgefordert, mir die Berechnung des hydraulischen Abgleichs und die Einstellpositionen der Ventile der Fußbodenheizung zukommen zu lassen - ohne Reaktion.