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Rechtsberatung zur Auswahl der passenden Vereinbarungsart

| 27. Januar 2025 22:00 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Mein Ehemann und ich planen, eine Vereinbarung zu treffen, die unsere gemeinsame finanzielle Regelung betrifft. Konkret möchten wir eine Summe von 50.000 Euro regeln, die mein Mann an mich als Ausgleich zahlen würde. Diese Zahlung soll als Entschädigung für die Zeit dienen, in der ich mich hauptsächlich um den Haushalt und die Unterstützung des gemeinsamen Lebens gekümmert habe, während mein Mann einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist.

Wir möchten sicherstellen, dass diese Vereinbarung rechtlich korrekt, bindend und fair ist.

Meine Fragen wären:

Welche Art von Vertrag ist in einem solchen Fall am besten geeignet?
Welche rechtlichen Konsequenzen sollten wir bei einer solchen Vereinbarung berücksichtigen?


Hier ist ein Entwurf der Vereinbarung.

Vereinbarung zwischen Ehepartnern
Zwischen: Ehegatte A Und Ehegatte B

wird Folgendes vereinbart:

§1 Gegenstand der Vereinbarung
Der Ehegatte A verpflichtet sich hiermit, eine Geldsumme in Höhe von 50,000 EUR (fünfzigtausend Euro) an den Ehegatte B zu zahlen.

§2 Zweck der Vereinbarung
Die Summe von 50.000 EUR wird als finanzielle Entschädigung für die Zeit, in der der Ehegatte B persönliche berufliche Nachteile zugunsten der Haushaltsführung (Hausarbeit, Kochen, Organisation, Einkaufen usw.) und Unterstützung des Ehegatten A in Kauf genommen hat, während der Ehegatte A einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachging und dadurch finanziell zum Lebensunterhalt beider Partner beitrug.
Beide Parteien bestätigen, dass der vereinbarte Betrag von 50.000 EUR nach gemeinsamer Prüfung und Diskussion als fair und angemessen betrachtet wird.

§3 Rechte des Ehegatten B
Diese Vereinbarung berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Ehegatten B nach deutschem Familienrecht, insbesondere in Bezug auf den Versorgungsausgleich, Unterhalt und Vermögensausgleich im Falle einer Scheidung.

§4 Bedingung der Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt, sobald die Scheidung zwischen den Ehepartnern rechtskräftig wird. Rechtskräftig bedeutet, dass es ein Scheidungsurteil gibt.

§5 Modalitäten der Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt in 50 (fünfzig) gleichen Raten von jeweils 1000 EUR, zahlbar innerhalb von 50 Monaten nach Eintritt der rechtskräftigen Scheidung. Die Auszahlung der ersten Rate beginnt innerhalb von 30 Tagen nach Rechtskraft der Scheidung. Diese Ratenzahlung wurde vereinbart, um sicherzustellen, dass der Ehegatte A nicht in eine finanzielle Belastung gerät und seine finanzielle Situation berücksichtigt wird. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Ehegatten B.

§6 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieser Vereinbarung nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme liegt vor für die Weitergabe an rechtliche oder steuerliche Berater/in.

§7 Schlussbestimmungen
Dieses Dokument wird in zwei Exemplaren ausgestellt und von beiden Parteien unterzeichnet.
Beide Parteien erklären, dass sie vor der Unterzeichnung dieses Vertrags unabhängige rechtliche Beratung erhalten haben und vollständig über die rechtlichen Konsequenzen der Unterzeichnung, insbesondere in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten, informiert wurden.
Beide Parteien erklären, dass sie die rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrags vollständig verstanden haben. Sie bestätigen, dass ihnen durch den Notar die Inhalte und Konsequenzen des Vertrags in verständlicher Weise erläutert wurden, bevor sie den Vertrag unterzeichnet haben.
Beide Parteien erklären, dass sie diesen Vertrag freiwillig und ohne jeglichen Zwang unterzeichnet haben. Sie bestätigen außerdem, dass sie ausreichend Gelegenheit hatten, unabhängigen juristischen Rat einzuholen, bevor sie ihre Unterschriften geleistet haben.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien. Die Vereinbarung wird durch einen Notar beurkundet, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.
Beide Parteien bestätigen, dass sie den Inhalt dieses Vertrags sorgfältig gelesen und vollständig akzeptiert haben.

Ort:
Datum:

Unterschrift Ehegatte A: -----------------------------------------------------------------------------------------

Unterschrift Ehegatte B: ----------------------------------------------------------------------------------------

28. Januar 2025 | 03:53

Antwort

von


(2498)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Guten Morgen,

da der Vertrag wegen des darin enthaltenen Schenkungsversprechens eh zwingend notariell beurkundet werden muss, sollten Sie die endgültige Formulierung mit dem zu beauftragenden Notar besprechen, denn der hat letztlich dafür einzustehen.

Ihr Entwurf ist an mehreren Stellen zu beanstanden.

Da Scheidungen nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschluss geschieden werden, muss Abs. 4 umformuliert werden.

Ehepartner B sollte überlegen, ob eine Ratenzahlung über 50 Monate tatsächlich zinslos erfolgen soll. Ggf sollte eine Verzinsung aufgenommen werden.
B muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass der Anspruch nicht gesichert ist. Sofern A zahlungsunfähig wird, ist daher die Realisierung gefährdet.
Es sollte eine Klausel aufgenommen werden, wonach A sich der sofortigen Vollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, damit B im Falle der Nichtzahlung direkt aus der notariellen Urkunde vollstrecken kann.
Es sollte eine Verfallklausel aufgenommen werden, wonach die ausstehenden Raten zur sofortigen Zahlung fällig werden, wenn Verzug mit mehr als einer Rate vorliegt.

Die Regelungen zur Unterzeichnung pp in Abs. 7 sind überflüssig, weil der Vertrag eh notariell beurkundet werden muss.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 28. Januar 2025 | 15:28

Guten Tag Herr Otto,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Könnte dieser Vertrag als eine Form der Entschädigung im Rahmen eines Schenkungsversprechens betrachtet werden ?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Januar 2025 | 15:30

Der Vertragsinhalt deutet darauf hin. Es kann daher so betrachtet werden.

Bewertung des Fragestellers 30. Januar 2025 | 06:58

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