mit traudi haben meine frau und ich eine lockere freundschaft.besonders "reisen sind unsere gemeinschaftlichen vorlieben. reisen werden durch mich organisiert und daher übernehme ich auch die buchungen für traudi.(diese buchungen für traudi sah ich immer als selstverständlichen kostenlosen freundschaftsdienst und es gab keine weiteren vereinbarungen diesbezüglich.)der gegenständliche vorfall betrifft eine charterreise "blaue reise" in die türkei. m,it flug, zuganreise zum flugzeug und eine pauschalreise auf einem motorswegler.nachdem ich bereits gebucht hatte, wies :mich meine frau darauf hin, dass bei der buchung die offizielle schreibweise für die teilnehmerliste "traudE" statt "traudI" heissen müsste, was ich beim reiseveranstalter ohne mehrpreis ändern konnte. nachdem traudi die reiseunterlagen erhielt, wies sie mich darauf hin, dass sie lt.geburtsurkunde richtig "EDELTRAUTE" heisse. ich müsse dies doch von früheren buchungen wissen( wusste ich nicht, und ich habe problemlos mit "traude"gebucht : die nochmalige kostenlose änderung war beim reiseveranstalter nicht mehr möglich. die einzige möglichkeit war die stornierung und neubuchung des fluges. ich buchte neu und hatte € 250,-- zu zahlen. traudi zahlte weder die gesamtkosten 250,-- für die umbuchung und verweigerte eine teilweise kostenübernahme mit der begründung: den fehler hast doch du gemacht FRAGE: hätte ich rein rechtlich die kosten für die umbuchung alleine zu tragen?. ... ,dann storniere ich die gesamte reise ich strebe kein gerichtsurteil an. ich hätte nur für michnpersönlich eine richtschnur für zukünftiges verhalten in ähnlichen fällen erbeten.ich vermute, dass hier eine moralische komponente im spiel ist.