127 gnotkg
vom 28.2.2024
für 59 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Der Notar geht bei der Wertermittlung vom Bodenrichtwert aus. ... Dem Notar habe ich das Gutachten zugesendet. ... 2. muss ich die gerichtliche Entscheidung beantragen oder kann ich das irgendwie auf den Notar abwälzen?