- Bitte vorzugsweise um Beantwortung durch Anwalt, der die Sache auch (kostengünstig) abschließen könnte/möchte - Ich führe am LG eine (HOAI-)Honorarklage um 25.000,- € zzgl. 2.500,- Zinsen, auch vorgerichtlich sind meinerseits bereits Anwaltskosten sowie Mahnverfahren angefallen. ... Verhandlung, diese wurde daher abberaumt, Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gem. 244 Abs. 1 ZPO wurde noch gestellt) dauerhaft beenden, für neuen Anwalt würden also wohl nochmals die entsprechenden Gebühren entstehen. Das Gericht hat bereits (unter offenbar meinerseits etwas zu hoher Rechnung bzw. etwas geringerer Leistungen, daher überwiegendes Obsiegen - aus vorläufiger Gerichtssicht - zweifelhaft) vor der 1. mündl.