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Anwaltskosten und Vergleich vor Gericht

| 1. Juli 2021 14:29 |
Preis: 40,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


16:02

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Freundin hat sich auf eine Stelle als Müllwerkerin beworben und wurde dort offensichtlich abgelehnt wegen Ihres Geschlechtes.

Sie hat darauf hin einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht.

Es wurde Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, wobei hier nur 1 Gespräch beim Anwalt vorab stattgefunden hat.
Zusammenfassungen des Ablaufes ect und andere Vorbereitungen wurden komplett fast von mir und meiner Freundin übernommen.

Das Gericht hat in der Verhandlung einen Vergleichssumme von 500€ vorgeschlagen, der Anwalt hat vorab von ca 5.000€ gesprochen.

Der Anwalt hat meiner Freundin geraten den Vergleich anzunehmen, was diese getan hat.

Es gibt noch kein schriftliches Urteil.

Meine Freundin bezieht derzeit keinerlei Einkommen und hat jetzt von der Prozesskostenhilfe ein Schreiben bekommen mit einer Ratenzahlung in der Gesamthöhe von ca 1600€. Diese sind wohl ca 1200€ "normale" Kosten und ca 300€ hat der Anwalt hier geltent gemacht,

Wir fragen uns natürlich ist das überhaupt rechtens das der Anwalt 1600€ in Rechnung stellt für im Prinzip kaum getätigte Arbeit. Es macht auch absolut keinen Sinn der Vergleich wenn meine Freundin 500€ bekommt aber 1600€ zahlen soll.

Über Kosten wurde vorher nie gesprochen.

verstehen Sie uns bitte nicht falsch, gute Arbeit soll so vergütet werden, aber hier wurde vom Anwalt kaum was gemacht.

die 1600€ sind jetzt natürlich eine weitere Belastung.

Ist die Rechnung und evtl. das Urteil noch änderbar?

Vielen Dank für die Bearbeitung!

1. Juli 2021 | 15:09

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da das Verfahren durch einen Vergleioch beendet worden ist, wird es auch kein Urteil geben, Sie sollten daher nicht darauf warten.

Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht gilt die Besonderheit, dass jede Partei die eigenen Anwaltskosten selber zu tragen hat, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Hierüber muss der Anwalt vor Annahme des Mandates ausdrücklich hinweisen. Hat er das nicht getan, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche.

Die Gebühren für gerichtliche Tätigkeiten sind feste Gebühren, die unabhängig vom Umfang einer Tätigkeit anfallen.

Von daher sehe ich keine Möglichkeit, den Vergleich oder die Kostenrechnung noch zu ändern.

Sie sollten einen Anwalt beauftragen mit der Prüfung, ob Sie gegen den Bevollmächtigten wegen unterlassener Aufklärung über die Kostentragungspflicht Schdanesersatzansprüche haben.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 1. Juli 2021 | 15:23

Sehr geehrter Herr Otto,

Sie erwähnen feste Gebühren. Sind diese 1600€ hier dann nicht deutlich zu hoch?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juli 2021 | 16:02

Um das beantworten zu können, müsste ich den Streitwert kennen. Der ist vom Gericht festgesetzt bzw. muss auf Antrag festgesetzt werden.

Bewertung des Fragestellers 5. Juli 2021 | 09:50

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Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht