Streitwert bei Vermögensauseinandersetzung
vom 11.4.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Jetzt hat mein Anwalt die Rechnung gestellt und hat für die Posten - 2300 Geschäftsgebühr Vermögensauseinandersetzung, - 3309 Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung - 1000 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren (Vermögensauseinandersetzung) jeweils den Streitwert von 300.000€ angesetzt (halber Verkaufspreis). Ich hatte den Anwalt gebeten, das zu prüfen, weil mein finanzielles Eigeninteresse bei den 175.000€ liegt, die ich ausbezahlt bekomme. ... In einer Antwort meinte der Anwalt jedoch, das wäre alles so in Ordnung.