Wohnsitzverlegung ins EU-Ausland und Doppelbesteuerungsabkommen DBA (Bulgarien)
vom 20.10.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Hallo, ich beziehe mein Einkommen als Angestellter aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland, wo die Arbeit ausgeführt wird und und auch ordnungsgemäß vollständig versteuert wird. Ich bin uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig und es geht nur um diese Einkommensquelle der unselbständiger Arbeit. Ich weiß, dass mein Einkommen nach dem Welteinkommensprinzip unabhängig von meinem Aufenthalt versteuert wird.