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9 Ergebnisse für steuererklärung gewerbe steuerhinterziehung tätigkeit

Filter Steuerrecht
Steuerhinterziehung anzeigen?
vom 2.3.2020 für 40 €
Eine Kollegin von mir ist ebenfalls selbstständig für das gleiche Unternehmen, hat jedoch bisher für ihre Provisionen keine Umsatzsteuer abgeführt und soweit ich weiß kein Gewerbe angemeldet. ... Handelt es sich überhaupt bereits um Steuerhinterziehung oder kann sie die Tätigkeit noch in der normalen Steuererklärung angeben? ... Sollte sie in der Zwischenzeit ihre Tätigkeit angezeigt haben, mache ich mich strafbar, wenn keine Steuerhinterziehung vorliegt?
Konsequenzen - fehlende Gewerbeanmeldung
vom 2.2.2019 63 € Historischer Preis
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Im Moment ist scheinbar noch unklar, ob diese Erträge einfach nur über die private Steuererklärung zu versteuern sind, oder ob hierfür ein Gewerbe angemeldet werden muss. Meine Frage hierzu: Wenn ich meine Einnahmen jetzt über die Steuererklärung versteuere, und das Finanzamt zu dem Schluß kommen sollte, das hierfür doch ein Gewerbe angemeldet werden muss - was droht mir dann im schlimmsten Fall?
Kein Gewerbe - keine Steuererklräung - Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit?!!?
vom 3.7.2016 105 € Historischer Preis
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Das Problem ist, dass ich über all die Jahre kein Gewerbe angemeldet habe und auch keine Steuererklärung gemacht habe. ... 3) Was kommt auf mich zu wegen der Schwarzarbeit, da ich die Arbeit ja nicht gemeldet habe (dazu hab ich keinen vergleichbaren Fall gefunden, da Schwarzarbeit immer nur im großen Stil im Internet als Beiträge auftauchen) 4) Macht es Sinn die Steuererklärungen so schnell wie möglich beim Finanzamt selbst abzugeben oder sollte dies unter einer Selbstanzeige passieren? 5) Das Gewerbe sollte natürlich auch angemeldet werden, was rückwirkend zu einem Ordnungsgeld geahndet werden kann, soweit richtig?
Teilnahme an Onlineumfragen - Nebenverdienst versteuern?
vom 1.9.2014 40 € Historischer Preis
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Ich komme einer hauptberuflichen Tätigkeit nach, für die ich Lohnsteuer entrichte. ... Da ich dies nicht regelmäßig mache, sondern nur wenn ich Zeit und Lust habe, gehe ich ja keinem Gewerbe nach, oder? ... Mache ich mich jetzt der Steuerhinterziehung strafbar?
Finanzamt: "Freelancer" Einnahmen als Hausmann
vom 9.1.2012 35 € Historischer Preis
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Ich möchte natürlich keine Steuerhinterziehung begehen, aber mich auch nur ungern selbstständig machen, da dies weitere Probleme mit sich zieht (Krankenkasse, EÜR Aufwand). Frage: ----------- a) - Gibt es eine Möglichkeit die Einnahmen in der normalen Steuererklärung anzugeben?
Firma in der Schweiz bringen / Geschäft in Deutschland
vom 15.12.2009 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Geehrte/r, folg Sachverhalt würde ich gerne klären: Person X unterhält seit mehreren Jahren eine Einzelfirma in Deutschland. Jetzt überlegt er die Einzelfirma in Deutschland zu ablösen/beenden und in der Schweiz (als) eine GmbH (neu) zu gründen. Person X wird GF also Angestellter der GmbH.
Nebenberuflich Musiker
vom 3.4.2008 25 € Historischer Preis
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Kann man diese Tätigkeit "rückwirkend" für 2007 anmelden (habe die Steuererklärung noch nicht gemacht)? ... Muss ich für so eine Tätigkeit überhaupt grundsätzlich ein Gewerbe anmelden oder kann man das einfach so in die Steuererklärung eintragen? Gibt es für Künstler irgendwelche Sonderbedingungen, was die ganze Gewerbe- und Steuersache angeht?
Steuerstrafverfahren nach ebay-Verkäufen
vom 13.4.2007 40 € Historischer Preis
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Hallo,einleitend ist zu sagen,daß ich in 2004 und 2005 auf eBay Markenkleidung verkauft habe und deshalb einen Gewerbeschein beantragt hatte.Diese Verkäufe habe ich Ende 2005 aufgegeben,das Gewerbe aber nicht abgemeldet.Anfang 2006 habe ich begonnen,eine private Sammlung von alten Autoprospekten über eBay zu verkaufen,da ein finanzieller Engpaß eintrat,über das ganze Jahr hinweg habe ich in sammlerischer Tätigkeit auch weitere Prospekte eingekauft und auch verkauft.Im Juli 2006 habe ich das Gewerbe dann abgemeldet,da ich mit dem Verkauf von Kleidung nichts mehr am Hut hatte.Auf Abmahnung der Wettbewerbszentrale wurde dann im Dezember 2006 ein neues Gewerbe angemeldet,da der Umfang des Prospekthandels Dimensionen erreichte,die mich als Gewerbetreibenden qualifizierten und ich keinen Ärger wollte.Inzwischen macht mir dies auch viel Spaß,so daß ich es neben meinem normalen Beruf gerne im kleinen Stil (etwa 20-30 Auktionen/Monat) weiterbetreiben würde und abgesichert sein will. Gestern habe ich nun ein Schreiben mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung erhalten.Ich hatte in meiner Lohnsteuererklärung wegen des neuen Gewerbes auch die Anlage GSE ausgefüllt,aber wegen den damals privaten Verkäufen auf eBay keine gewerblichen Gewinne angegeben,den alten,bis Juli gültigen Gewerbeschein aber vergessen.Die über das Jahr getätigten Verkäufe ergaben eine Summe von etwa 7.000 Euro,wie ich heute nachgerechnet habe.Jeder Verkauf wird von mir dokumentiert,ich kann aber natürlich keine Belege vorweisen. ... Ich hatte also sicher nicht vor,eine geplante Steuerhinterziehung zu begehen !!!