Sehr geehrter Fragender,
zunächst ist entscheidend, ob Sie überwiegend Künstler sind (scratchen, eigene Kompositionen) oder ihre Tätigkeit rein in der Produktion besteht (dann müssten Sie Gewerbe anmelden – Frage 3).
Eine Gewerbeanmeldung ist rückwirkend nicht möglich (Frage 1), die Einnahmen müssen Sie jedoch für 2007 selbstverständlich versteuern, sofern der Gewinn nicht richtig feststellbar ggf. im Wege der Schätzung. Daher sollten sie genauestens darlegen, welche Einnahmen und Ausgaben Sie haben (Kontoauszüge über die Bank besorgen, Geschäftspartner fragen – Frage 2). Die Nichterklärung dieser Einkünfte - sofern diese nicht ausschließlich den Bereich der Liebhaberei zuzuordnen sind - kann Steuerhinterziehung darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Rückfrage vom Fragesteller
04.04.2008 | 11:23
Sehr geehrte Frau Seiter,
vielen Dank schonmal für die Antwort. Es handelt sich ausschließlich um Eigenkompositionen. Daher würde ich mich mal Künstler sehen. Was muss ich also zukünftig beachten? Muss ich meine künstlerische Tätigkeit irgendwie anmelden? Kann ich ohne Gewerbe trotzdem Rechnungen schreiben?
Wie muss ich die Einnahmen von 2007 nun erklären? Ich kann davon letztendlich nichts belegen, da es stets in bar ausgezahlt wurde. Außerdem kann ich die gegenüberstehenden Reisekostenausgaben nicht mehr belegen. Gibt es die Möglichkeit, Schätzwerte anzugeben? Gibt es für meinen Fall überhaupt die entsprechenden Anlagen?
Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11.04.2008 | 00:25
Sehr geehrter Fragender,
aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie als freiberuflich tätiger Künstler Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (zur Beseitigung etwaiger Unsicherheiten besteht die Möglichkeit, sich an die Gutachterkommission für Musik bei der Oberfinanzdirektion Ihres Bundeslandes zu wenden).
Sodann entfällt eine Gewerbeanmeldung, da diese - wie der Name schon sagt - grds. nur für Gewerbebetriebe erforderlich ist.
Anmelden müssen Sie Ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt. Den sog. "Eröffnungsbogen" hierfür können Sie im Übrigen hier als pdf downloaden:
http://www.kanzlei-seiter.de/werner/formulare/eroeffnungsbogen-einzelunternehmung.pdf
Auch als selbständig Tätiger sind Sie selbstverständlich zur Rechnungsstellung verpflichtet (beachten Sie hierzu die zivil- und umsatzsteuerrechtlichen Mindestanforderungen, die an eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt werden. Näheres hierzu unter:
http://www.kanzlei-seiter.de/werner/aktuelles/pflichtangaben-in-rechnungen.html)
Die Einnahmen für 2007 müssen Sie in jedem Falle im Rahmen der Einkommensteuererklärung - Anlage GSE und Anlage EÜR - (sofern Sie nicht auf Antrag als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer - Einnahmen unter 17.500 EUR im Jahr - gelten, auch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) erklären und versteuern.
Sie sind natürlich verpflichtet, Ihre Einkünfte - insbesondere die Einnahmen - ordnungsgemäß zu ermitteln (durch Einnahmen-Überschussrechnung, Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung) und nachzuweisen. Grds. sind Sie auch verpflichtet, Belege über betriebliche Einnahmen und Ausgaben mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Sofern Sie nicht oder nicht mehr im Besitz entsprechender Unterlagen sind, sollten Sie diese möglichst genau rekonstruieren/beschaffen. Sie werden ja vermutlich noch wissen, wo Ihre Auftritte stattgefunden bzw. von wem Sie Aufträge erhalten haben (z.B. Terminkalender). Schätzungen sind nicht so ohne weiteres möglich. Ansonsten besteht für Sie die grds. die Gefahr eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung.
Sollten Sie hinsichtlich der steuerlichen Eröffnung/Betreuung Ihrer selbständigen Tätigkeit bzw. zur Vermeidung eines Strafverfahrens weitere Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen hierfür selbstverständlich gerne zur Verfügung und würde mich über eine entsprechende weitere Beauftragung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corina Seiter