Nachstehende Fragen betreffen die steuerliche Absetzbarkeit von Trennungsunterhalt und Nutzungsentschädigung im Rahmen des „begrenzten Realsplittings" sowie hieraus etwaig resultierende, von mir als Unterhaltsverpflichteten ergänzend auszugleichende Auswirkungen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Unterhaltsberechtigten. ... 3.Sofern die Antwort auf Frage 2 ist, dass aus der steuerlichen Geltendmachung des Unterhalts Zusatzbeiträge für die Krankenversicherung etc. bei der Unterhaltsberechtigten entstehen, die von mir zusätzlich auszugleichen wären, könnten diese dann von mir auch ergänzend als Sonderausgabe in der Steuererklärung des Jahres, in dem diese von mir ausgeglichen/überwiesen wurden, berücksichtigt werden? ... Ist es dennoch möglich, nur den steuerlich maximal zulässigen Betrag in Höhe von aktuell 13.804 Euro (2024) in meiner Steuererklärung als Sonderausgaben / Anlage U anzusetzen, so dass sich auch das als „sonstiges Einkommen" in der Einkommensteuererklärung der Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigende Einkommen hierauf beschränkt und dadurch auch etwaige Zusatzbeiträge entsprechend Frage 2 für die gesetzliche Krankenversicherung etc. auf den übersteigenden Teil der Zahlungen (= 1.196 Euro) vermieden werden?