Guten Morgen, Frage 1: Person aus Hessen ist seit diesem Jahr in der Schweiz Wohnhaft mit Bewilligung L und hat seinen Arbeitgeber dort seit diesem Jahr. ... Ich habe zur Erteilung der Bewilligung G folgendes gefunden, was mich etwas verunsichert hat, Zitat: " Grenzgängern aus Drittstaaten kann eine Grenzgängerbewilligung nur erteilt werden, wenn sie ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz besitzen und seit mindestens sechs Monaten in der Grenzzone wohnhaft sind. " Quelle Staatssekretariat für Migration. ... Frage 2: Falls dies nicht möglich wäre die Bewilligung G zu erlangen, ergeben sich steuerlich andere Konsequenzen, wenn die Person sich in Deutschland wieder anmeldet bei gleichzeitiger Wohnhaft in der Schweiz?