von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, zu meiner Situation: - Ständiger Wohnsitz in Brasilien ( Daueraufenthalts- Erlaubnis durch Kind/Heirat ) - Keinen Wohnsitz in Deutschland - Keinerlei Verpflichtungen in Deutschland ( Keine Unterhaltsverpflichtungen oder Eigentum ) - Gehalt wird von einer deutschen Firma in Deutschland ausgezahlt ( ca. 5000 Euro ) Dazu folgende Fragen: -im welchen Maße sind in Deutschland Steuern fällig? ... Es war früher möglich, dass die deutsche Firma Steuerbefreiung für ihren Angestellten beantragen konnte, da dieser in Brasilien seine Steuern, nachweislich, bezahlt Alternativsituation: -Eröffnung einer Firma in Brasilien nach brasilianischem Recht mit zusätzlichem Konto in Deutschland. Rechnungen, die deutsche Firmen der brasilianischen Firma bezahlen müssten, würden auf das deutsche Konto eingehen.