Brauche eine Einschätzung zu folgender Situation: << Familie lebt (und bleibt) in DE in Ost Deutschland (Ehefrau, schulpflichtige Kinder, Ehefrau selbstständig) << Ehemann in Basel als Geschäftsführer angestellt; sehr hohes Monatseinkommen << Ehemann will in Lörrach / Grenznähe zur Schweiz in vorhandener Wohnung der Schwiegereltern wohnen und von dort täglich zum Arbeitsort in Basel fahren << Ehemann fährt jedes Wochenende zur Familie nach Hause << Ehemann schläft voraussichtlich >60 Tage wegen internationaler Dienstreisen nicht in DE / Lörrach Meine Fragen: 1) Wo ist Ehemann steuerpflichtig? ... 1b) Falls Ehemann in CH steuerpflichtig ist, kann dann auch der doppelte Haushalt in der Steuererklärung in DE (Kapitaleinkünfte, Einkommen Ehefrau, Ehemann mit Progressionsvorbehalt) angesetzt werden? ... 4) Wie ist die Steuerpflicht anzusetzen, wenn Ehemann >60 Tage wegen Dienstreisen im Ausland ist (auch in DE) 5) Welche Elemente müssten berücksichtigt werden, damit Ehemann in CH steuerpflichtig ist, die vorhandene Wohnung in DE Grenznähe genutzt werden kann und dann das DBA zu Zuge kommt. 6) Wie hoch wäre die Steuernachzahlung in DE, wenn Ehemann schon in CH Steuern gezahlt hat und in der Steuererklärung in DE der Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird. 7) Wie ist die 183 Tage Regelung einzuschätzen, wenn Ehemann zwar >183 Tage in CH arbeitet, aber in DE in Lörrach übernachtet?