Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage ist eigentlich schnell beantwortet, da Sie nur nach der Steuerklasse gefragt haben. Ob die Wahl der Steuerklasse in Ihrem Fall mit dem Hintergrund der in Schweden lebenden Frau auch machbar ist, entzieht sich meiner Bewertung.
Zum Verständnis vorab:
Die Steuerklassen sind keine Besteuerung an sich, sondern nur eine vorläufige Erhebungsform für eine im Jahresverlauf voraussichtlich anfallende Einkommenssteuer, die über die Lohnsteuer vorab im jeweiligen Monat erhoben wird.
Steuerklasse 1 ( ledig, verwitwet, geschieden ) fällt bei Ihnen aus.
Steuerklasse 2 ( allein erziehend, getrennt lebend ) fällt bei Ihnen aus.
Steuerklasse 6 ( Zweit- und Nebenjob ) fällt bei Ihnen aus.
Wenn beide Ehegatten gleich viel verdienen, wird in der Regel bei beiden Steuerklasse 4 genommen, um die Nachzahlung / Rückvergütung mehr oder weniger auf Null zu bringen. Das scheidet bei Ihnen aus, da dies nicht gewollt ist.
Nun verbleiben noch Steuerklasse 3 ( verheiratet und hohes Einkommen ) und Steuerklasse 5, ( verheiratet und niedriges Einkommen ) Die Steuerklasse 3 ist günstiger und wird normaler Weise von dem Ehegatten mit dem höheren Einkommensanteil gewählt.
Steuerklasse 5 wäre dann der Ehegatte mit dem kleineren Einkommen, da dort die steuerliche Vorabbelastung höher ist ( prozentual ), diese in absoluten Beträgen ( Steuerlast ) aber dann geringer ausfällt.
Wenn Sie nun mit Ihrem hohen Einkommen zur Steuerklasse 5 optieren, würde auf den erheblichen Teil des Familieneinkommens ein vorab geringerer Lohnsteuersatz erhoben werden. Das würde dann aber zu einer erheblichen Nachzahlung führen.
Da Sie das nicht zu wollen scheinen, kann nach obiger logischer Darlegung für Sie nur noch Steuerklasse 3 Sinn machen.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
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