Anwendung der Fünftelregelung trotz Auswanderung nach Auszahlung der Abfindung
vom 20.7.2025
für 70 €
beantwortet von
Ausgangslage: Vertragsunterzeichnung des Aufhebungsvertrages 30.07.2025 Auszahlung der Abfindung: 30.01.2026 Letzte Entlohnung vom Arbeitgeber: 30.12.2025 Auswanderung (Abmeldung aus Deutschland, Anmeldung in (Süd) Zypern): Februar 2026 Im Jahr 2026 voraussichtlich Einkünfte zwischen 2.000 € und 20.000€ (kleiner Teil davon in D, größter Teil in CY) Verheiratet, 2 Kinder, gemeinsame Veranlagung bisher üblich, Frau zahlt Kirchensteuer, Mann nicht.