Sehr geehrte Damen und Herren, Im Dezember 2022 habe ich ein Stück Wald erworben, Kaufpreis 50.500 €. Der Bescheid über Grunderwerbssteuer betrug 5% davon und wurde widerspruchslos bezahlt. Im Januar dieses Jahres enteckte ich einen Text im Internet, der beschrieb, dass aufgrund des Urteils des BFH, Urteil II R 36/19 vom 25.01.2022 Gefunden bei https://www.wald-prinz.de/grunderwerbsteuer-wald-minimieren-vermeiden/8354 die Grunderwerbssteuer nur auf den Bodenwert zu entrichten ist und dazu der Wert des Waldbestandes vom Kaufpreis abzuziehen ist.