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Mietkauf Immobilie, Versteuerung der monatlichen Einkünfte

20. August 2023 12:51 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Wir möchten eine Immobilie per Mietkauf veräußern.
Spekulationssteuer fällt nicht an(eigengenutzt).
Die monatlichen Raten werden im Vertrag in einen Mietanteil und einen Tilgungsanteil aufgeteilt.
Die sonstigen Modalitäten (Anzahlung, Raten, Schlusszahlung) sind noch festzulegen.

Frage: wie werden die monatlichen Raten versteuert, komplett, nur der Mietanteil odet gar nicht?

21. August 2023 | 12:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.

Das kommt darauf an…, muss ich Ihnen antworten. Auf die konkrete Ausgestaltung Ihres Mietkaufvertrages.

Grundsätzlich sind Mieteinkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erklären. Hiergegen können Betriebskosten gegengerechnet werden.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/825877/

Wie wird Mietkauf versteuert?
Steuerlich verhält es sich bei einem Mietkauf so, dass der Verkäufer die Mieteinnahmen versteuern muss. Dafür darf er Instandhaltungskosten, die Grundsteuer und die Nebenkosten von der Steuer absetzen. Dies gilt jedoch noch bei Mietkaufverträgen, die länger als fünf Jahre laufen. Obwohl der Mietkäufer in den meisten Fällen für die Instandhaltung verantwortlich ist, darf er diese Kosten nicht steuermindernd anrechnen. Zudem muss er nach notarieller Beurkundung des Mietkaufvertrags die Grunderwerbsteuer zahlen. Selbst dann, wenn die Eigentumsübertragung erst später erfolgt. Ausnahme ist hier ein Mietkauf mit Optionsrecht. Dann wird die Steuer erst fällig, wenn die Mietkäufer von ihrer Kaufoption Gebrauch machen.
https://www.homeday.de/de/immobilienkauf/mietkauf/

https://www.frag-einen-anwalt.de/Mieteinnahmen-bei-Mietkauf--f35185.html

https://magazin.comdirect.de/finanzwissen/kredit-und-finanzieren/mietkauf#wie-lauft-ein-mietkauf-ab

https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/schwarzpahlkekess-ao-39-zurechnung-325-mietkauf_idesk_PI25844_HI1484275.html

Insoweit muss meine Antwort auf Ihre Frage ebenso offen bleiben, wie der entsprechende Vertrag noch nicht feststeht.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen



Rechtsanwalt Andreas Wehle

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