hallo liebe steuerrechtler, bin 35 jahre alt, steuerklasse 3, verh. 2 kinder. arbeite seit 9 jahren in einem betrieb und habe nun ein angebot zur aufhebung meines arbeitsverhältnisses bekommen, zum 31.12.2007. der aufhebungsvertrag wird voraussichtlich in eine kündigung mit abwicklungsvertrag abgeändert, wegen sperrfrist alg. mein brutto wird sich 2007 auf ca. 73.000 euro belaufen. mir wird eine abfindung von 70.000 euro angeboten, würde zum 31.12.2007 ausgezahlt. 2008 werde ich alg1, bzw. gründerzuschuss beantragen, da ich mich selbständig machen möchte. einkünfte aus der selbständigkeit werden vielleicht bei max. 20.000 euro liegen, wenn überhaupt. ist es steuerlich nun günstiger sich die abfindung im januar 2008 als im dezember 2007 auszahlen zu lassen (vertraglich fixiert)?. ... habe irgendwo gelesen, dass die abfindung immer im jahr der beendigung des arbeitsverhältnisses versteuert werden muss, ist das richtig? wäre die beurteilung anders, wenn die abfindung höher 90/100.000 euro beträgt?