Rechtliche Beratung zum Aufenthalt, Asyl usw..
vom 6.1.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Hintergrund des Falls: Die betroffene Frau ist mit einem Ehegattennachzug-Visum aus Pakistan nach Deutschland eingereist. Dieses Visum/Aufenthaltstitel hatte eine Gültigkeit von einem Jahr und ist inzwischen abgelaufen. 2.