meine Freundin, kommt aus Belarus, hat aber eine permanente Aufhentshaltsgenehmigung für Dänemark, war dort verheiratet und ist seit ein paar Jahren geschieden.
Wir planen zu heiraten, doch findet man über diese Konstellation nicht viel.
Wir wollen wissen, müsste sie nach der Hochzeit zurück nach Belarus um den Antrag auf Familienzusammenführung zustellen? Was schlecht wäre , weil sie seit vielen Jahren nicht mehr dort war und da also auch keine Arbeit oder Wohnung hat.
Oder wäre es nach der Hochzeit möglich das sie bei bei mir gemeldet wird.
Sie hat einen alten Pass aus dem Jahre 2005 der noch bis 2026 gültig ist oder wäre es rechtlich sinnvoller gleich einen biometrischen Pass zu beantragen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit einer dänischen Aufenthaltserlaubnis können Sie sowohl in Dänemark als auch in Deutschland heiraten. Im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand bietet sich eher Dänemark an, da diese Hürden da nicht so hoch sind.
Sodann wäre grundsätzlich ein unmittelbarer Umzug nach Deutschland möglich. Gem. Par. 39 S. 1 Nr. 6 AufenthV kann ein Ausländer über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung.
Mit der Eheschließung begründet sich ein Anspruch auf Ehegattennachzug gem. Par. 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG.
Im schlimmsten Fall kann Ihre Verlobte das Verfahren zur Erteilung eines nationalen Visums in der Deutschen Botschaft in Dänemark durchlaufen, da sie im Besitz einer dänischen Aufenthaltserlaubnis ist.
Solange der Pass gültig besteht aus meiner Sicht kein Handlungsbedarf. Im Hinblick darauf, ob Weißrussland die alten Pässe evtl. nach einer bestimmten Karenzzeit für ungültig erklärt hat und eine Verpflichtung zur Einholung eines biometrische Reisepasses besteht, kann ich leider keine Aussage treffen. Hierzu sollte sie sich unmittelbar an die weißrussische Botschaft wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.