Person A lebt seit 2016 in Deutschland hat subsidiär Schutz 25 Abs. 2. die Person kommt aus Afghanistan und hat jetzt aktuell die Niederlassungserlaubnis nach Paragraph 26 Abs. 3 S1. ... Da er nicht nach Afghanistan reisen darf, ist die Person A aktuell in Teheran mit seiner Frau und schließt ein Nikkah khat also ein Ehedokument. 1. auch wenn die Person die Niederlassungserlaubnis besitzt, hat er rechtlich das Recht, seine Frau nach Deutschland zu holen oder gilt immer noch, dass er Subsidiär Schutz hatte und die Entscheidung bei der Ausländerbehörde liegt. 2. macht es Sinn, dass er einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellt und die Niederlassungserlaubnis nach Paragraph 26 Abs. 4 erhält, weil da hat man ja das Recht zum Familiennachzug.