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Benötige einen Termin für die Einbürgerung Beantragung

19. Januar 2025 13:09 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Ich besitze eine Blaue Karte und habe das Verfahren für die Einbürgerung seit 2023 eingeleitet, aber bisher ist noch nichts passiert. Im Jahr 2023 hatte ich ein Telefoninterview mit ihnen, in dem sie mir erklärten, dass ich ihnen den Telc B1 und den Einbürgerungstest schicken sollte, sobald ich sie bestanden habe. Ich habe alle notwendigen Unterlagen bereit seit April 2024 und direkt habe ich Ihnen geschrieben und sie geschickt, einschließlich Sprachzertifikat B2 und Einbürgerungstest.
Ich lebe seit 6 Jahren in Deutschland und brauche die Einbürgerung so schnell wie möglich, da meine Blaue Karte im Mai abläuft und ich kein Geld für die Beantragung eines Visums für Verlängerung oder Niederlassung verschwenden möchte, wenn ich nur einmal für die Einbürgerung bezahlen kann.
Kann ich einen Anwalt für diesen Fall bekommen? Wenn ja, wie lange würde es dauern und wie viel würde es mich ungefähr kosten?
2 meiner ausländischen Freunde haben das gleiche Problem, wenn Sie mir also helfen könnten, kann ich Sie auch an sie verweisen.

Mit freundlichen Grüßen,
A.B.

19. Januar 2025 | 16:38

Antwort

von


(1239)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
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Guten Abend,

Ihr Anliegen betrifft die Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens in Deutschland, das sich offenbar verzögert, obwohl Sie bereits alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben.:

Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung:
Nach den geschilderten Umständen erfüllen Sie offensichtlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.
Die Verzögerung scheint durch eine ineffiziente Bearbeitung der Behörden bedingt zu sein, was kein seltenes Problem ist.

Ihre Optionen zur Beschleunigung:
a) Sachstandsanfrage

Schreiben Sie der zuständigen Behörde (Einbürgerungsbehörde oder Ausländerbehörde) eine Sachstandsanfrage. Verweisen Sie darauf, dass Sie alle Unterlagen seit April 2024 eingereicht haben und eine Entscheidung gemäß § 10 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) erwarten. Setzen Sie eine Frist (z. B. 4 Wochen).

Gemäß § 75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) hat die Behörde eine angemessene Bearbeitungszeit. Für ein Einbürgerungsverfahren gelten in der Regel 3-6 Monate als angemessen.

b) Einschaltung eines Anwaltskollegen vor Ort

Ein Anwaltskollege bei Ihnen vor Ort für Migrationsrecht oder Verwaltungsrecht kann für Sie im Rahmen einer Vertretung eine Sachstandsanfrage mit Fristsetzung schreiben bzw. eine Untätigkeitsklage einreichen, wenn die Behörde nicht reagiert.

Untätigkeitsklage:
Wenn die Behörde nach einer angemessenen Frist nicht handelt (mehr als drei Monate inaktiv bleibt), können Sie gemäß § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Es müssen dafür aber mehr als 3 Monate seit Ihrer Antragstellung oder der Übermittlung Ihrer Dokumente vergangen sein, während die Behörde trotz Fristsetzung untätig blieb.

Der Ablauf hierfür wäre, dass der Anwaltskollege für Migrationsrecht oder Verwaltungsrecht die Klage einreicht und das Gericht auffordert, die Behörde zur Entscheidung zu zwingen.
In einigen Fällen führt schon die Klageeinreichung dazu, dass die Behörde handelt, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Anwalts-/Gerichtskosten dürften sich je nachdem im unteren vierstelligen Bereich bewegen.
Vorteil wäre, dass Sie langfristig Kosten sparen, da Sie Ihre Einbürgerung möglicherweise vor dem Ablauf Ihrer Blauen Karte abschließen können.

Ihre Blaue Karte und Einbürgerung
Blaue Karte läuft im Mai ab:

Falls Ihre Einbürgerung nicht rechtzeitig abgeschlossen wird, müssen Sie Ihre Blaue Karte verlängern oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Sie können die Einbürgerung und die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig vorantreiben. Eine Verlängerung kostet etwa 100-150 Euro, wäre jedoch eine Absicherung.

Eile durch Rechtsmittel:
Ein Anwaltskollege vor Ort könnte die Einbürgerungsbehörde darauf hinweisen, dass Sie eine Verlängerung vermeiden möchten, und dies als zusätzlichen Grund für eine zügige Bearbeitung anführen.

Empfehlungen:
Schreiben Sie eine formelle Sachstandsanfrage und setzen Sie eine Frist von 4 Wochen.
Wenn die Behörde nicht reagiert, wenden Sie sich wie erwähnt an einen Anwaltskollegen vor Ort, um entweder eine schärfere Mahnung oder eine Untätigkeitsklage einzureichen.
Falls Sie weitere Freunde haben, die dasselbe Problem haben, könnten Sie den gleichen Anwaltskollegen gemeinsam beauftragen, was Kosten spart. Ansonsten finden Sie entsprechende Kontakte hier etwa auf dieser Plattform oder auch unter:
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche

Viele Grüße


ANTWORT VON

(1239)

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41239 Mönchengladbach
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