Sehr geehrter Rechtsanwalt, ich wende mich an Sie mit einem dringenden Anliegen bezüglich der Aufenthaltssituation meiner Freundin, die ukrainische Staatsbürgerin ist und bis vor Kurzem in Deutschland studiert hat. ... Zur Vorgeschichte: Meine Freundin war von 01.04.2023 bis 02.10.2023 in der Ukraine, ohne während dieser Zeit in Deutschland gemeldet zu sein. ... Kürzlich wurde sie vom Amt für Migration und Integration informiert, dass ihre Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 51 Abs. 1 AufenthG erloschen sein könne, und sie wurde aufgefordert nachzuweisen, dass sie sich während des genannten Zeitraums weniger als 180 Tage außerhalb Deutschlands aufgehalten hat.