Profil: •2015-2021: Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §18 Abs, 4S, 1, AufenthG zum Zwecke der Beschäftigung •2021-2024: Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Niederlassungserlaubnis Bei Ehegatten (Deutsche) •Seit 2015 bin immer in Deutschland Beschäftigt. •Wohnort: Bayern Strafmaß: •Strafbefehl: 15.05.2019 / Rechtskräftig 01.06.2019 •Tateinheit: Urkundenfälschung einer ÖPNV Schein (265a Abs.1, Abs.3,248a, 267 Abs. 1 52 §StGB) •Geldstrafe: 60 Tagessätze a 20€ •Von vorgenannten Verurteilung besteht ein schwerwiegenden Ausweisungsinteresse (§54 Abs. 2 Nr 9 AufenthG) •Keine weiteren Einträge Frage: Ich würde gerne die Staatsbürgerschaft ab Juli 2024 beantragen. ... Bei mehr als 90 Tagessätzen scheidet eine Einbürgerung aus, aber es kann auch schon ab einem Strafmaß ab 30 Tagessätzen zu Schwierigkeiten führen.