Schenkung Immobilie / Pflegekosten / Rückforderung bei Verarmung
vom 23.5.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Meine Eltern (68 und 64 Jahre alt) haben mir dieses Jahr (2025) ihre Immobilie in Form einer Schenkung mit einem Grundbesitzübertragungsvertrag notariell übertragen. ... Der Erwerber hat die Kosten der laufenden Instandhaltung und Instandsetzung des Hauses (nebst Garage) und der Gebäudebestandteile (wie zB. ... Der Grundgedanke der Schenkung/Grundbesitzübertragung war, dass das Sozialamt bei Pflegebedürftigkeit (Pflegeheim) nach Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Verarmung meiner Eltern nicht mehr auf die Immobilie zugreifen kann.