Erben und Pflegen
vom 29.7.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Kann die Erbin ( Tochter meines Bruders ) dann etwas dagegen haben und später noch Pflichtteilsansprüche stellen, für das Geld, was zu gleichen Teilen ausgezahlt wurde? ... Wir gehen auch einmal im Monat, zu Dritt, mit ihr, von Ihrem Geld Mittagessen.