Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Eltern hatten ein Berliner Testament. ... Auf jeden Fall haben die Eltern alles so weiter genutzt wie vorher auch. Der Erwerber, also der Bruder, hat zu Lebzeiten der Eltern dort nicht gewohnt.