Auch insoweit habe ich bislang keinen Erbschein beantragt. ... Mein Bruder und meine Schwester haben kürzlich einen Erbschein beantragt, dessen Erteilung ich widersprochen habe, da sie n.m.M. nicht antragsberechtigt sind und außerdem mit der Erteilung eines Erbscheins die Möglichkeit geschaffen wird, dass das Brieftestament und der dort geäußerte letzte Wille der Erblasserin nicht mehr oder nur noch unter erschwerten Bedingungen und einem vermeidbaren Kostenaufwand realisierbar ist. ... Wie lässt sich für den Fall der Erteilung eines Erbscheins verhindern, dass die Inhaber eines Erbscheins Einfluss auf die Erfüllung des letzten Willen der Erblasserin, z.B. durch Verkauf der Immobilie, nehmen können oder einer Vormerkungseintragung im Grundbuch zur Sicherung der Immobilie für den im Brieftestament Bedachten nicht zustimmen ?