Im Folgenden geht es um die Frage, ob meine Schwester und ich noch Anspruch auf einen Erbanteil am Erbe unserer Großmutter haben. ... Wir gingen also davon aus, dass das Erbe unserer Großmutter noch nicht auf unseren Vater übergegangen war – andernfalls hätten wir uns auch nicht erklären können, warum uns das bayerische Amtsgericht bezüglich des Erbes unserer Großmutter gesondert anschreiben hätte sollen, da man laut unseres Wissens ein Erbe ja prinzipiell nur ganz oder gar nicht annehmen kann. ... Unsere Frage lautet daher, ob meine Schwester und ich Anspruch auf den Erbteil am Erbe unserer Großmutter haben, den unser Vater annehmen oder ausschlagen hätte können, wenn er zur Testamentseröffnung noch gelebt hätte (Oder eben, ob der Erbteil am Erbe unserer Großmutter juristisch bereits zur gesamten Erbmasse des Erbes unseres Vaters gehört hat, welches wir ja ausgeschlagen haben.)