Die Formulierung ist: "Frau Y ist es schuldrechtlich gestattet, die auf dem Trennstück befindliche Laube nebst 200 qm Gartenland zu nutzen. Sollte dadurch die angemessene wirtschaftliche Nutzung (weitere Bebauung) des Trennstücks beeinträchtigt werden, kann die Laube auf Kosten des Erschienenen X versetzt und der Frau Y ein anderes Stück Gartenland zugewiesen werden, dieser Anspruch ist lediglich von Todeswegen auf die leiblichen Kinder der Frau Y, im Übrigen jedoch nicht übertragbar." ... Ich verstehe ihn so, dass Frau Y das Nutzungsrecht auf ihre leiblichen Kinder aktiv übertragen muss.