Im Vertrag steht hierzu folgendermaßen geschrieben: §2 Abs. 1 "Der Dienstwagen wird zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. ... Weiterhin heisst es im Vertrag: §2 Abs. 5 "Dem Arbeitnehmer ist die Mitnahme Dritter in dem Fahrzeug nicht gestattet, es sei denn, dass hierfür ein geschäftliches Interesse besteht. ... Inverwahrungnahme, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins, Entzug der Fahrerlaubnis oder Verbot zum Führen eines Kraftfahrzeugs, Änderung der Arbeitsaufgabe, wenn die Überlassung des Dienstwagens im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe stand, einem groben oder mehrmaligen Verstoß des Mitarbeiters gegen die Vorschriften dieser Vereinbarung, Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Ersatzbeschaffung."