Herr / Frau / Fräulein [Ich] wird als Arbeiter(in) / Angestellte(r) beschäftigt. 2) Die Parteien vereinbaren eine Probezeit von [6] Monaten. §2 Herr / Frau / Fräulein [Ich] verpflichtet sich, die beruflichen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen, den Weisungen des Praxisinhabers Folge zu leisten, sich den übrigen Mitarbeitern kollegial und Patienten gegenüber höflich zu betragen, alle Praxisvorgänge während der Dauer der Beschäftigung und nach dem Ausscheiden geheim zu halten (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen">§203 StGB</a>), die festgesetzte Arbeitszeit pünktlich einzuhalten, das Arbeitsmaterial nur zu den auf getragenen Arbeiten zu verwenden und die Betriebs- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. §3 Als Vergütung für seine / ihre Tätigkeit erhält Herr / Frau / Fräulein [Ich] [1. 2.11.2010-28.2.2011 Gehalt 1 ab 1.3.2011 Gehalt 2] brutto / mtl. §4 Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 / [Leer]* Stunden. ... Der Arbeitnehmer ist insbesondere zur Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst verpflichtet. §5 Herr / Frau / Fräulein [Ich] hat nach der gesetzlichen Wartezeit Anspruch auf Gewährung eines Jahresurlaubs von [24] [Durchgestrichen: Arbeitstagen] / Werktagen* §6 Besondere Vereinbarungen: betrifft Arbeitszeit [Leer] betrifft besondere Zuwendungen [Leer] betrifft Berufskleidungn [Leer] betrifft Fahrkosten [Jobticket] betrifft Unterbringung/Verpflegung [Leer] betrifft Sonstiges [VWL] §7 Dieser Vertrag kann a) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen [Durchgestrichen: zum Fünfzehnten oder] zum Ende eines Kalendermonates (gesetzliche Kündigungsfrist)* [Durchgestrichen: unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von [Leer] Wochen zum Quartalsende*] gekündigt werden. b) In der Probezeit wird eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (gesetzliche Kündigungsfrist)* [ ] Wochen zum Ende eines Kalendermonats* vereinbart. c) Die Kündigung muß in jedem Fall schriftlich erfolgen. §8 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.