Urlaubsanspruch Kündigung 2. Jahreshälfte
vom 13.9.2025
für 56 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus folgender Regelung: „Der Arbeitnehmer erhält bei Vollzeittätigkeit im Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub, nämlich den gesetzlichen Mindest-Erholungsurlaub von 20 Arbeitstagen sowie zusätzlich 10 Arbeitstage vertraglichen Urlaub, beides berechnet auf Basis einer Fünf-Tage-Woche. Bei Teilzeittätigkeit, die sich nicht auf fünf Tage je Woche verteilt, erhält der Arbeitnehmer einen entsprechend anteiligen Anspruch. Bei Gewährung von Urlaub wird zunächst der gesetzliche Urlaub eingebracht."