Hallo, ich habe folgende Frage: Gemäß meines Arbeitsvertrages (befristet, 01.10.2020 - 31.12.2022) richten sich die Kündigungsmodalitäten nach § 30 TV-L. ... Da das Arbeitsverhältnis aktuell noch weniger als zwei Jahre besteht, kann ich noch bis einschließlich 16.09. kündigen, damit die sechswöchige Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats greift, in diesem Fall zum 31.10.2022. ... Gilt dann trotzdem noch eine sechswöchige Kündigungsfrist zum nächsten Monatsende (dann 30.11.2022), da zum Zeitpunkt des Kündigung das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahre besteht oder greift dies so nicht mehr, da sechs Wochen vor dem 30.11., also am 19.10., das Arbeitsverhältnis bereits mehr als zwei Jahre andauern und dann die dreimonatige Kündigungsfrist bestehen würde, d.h. wirksam werden der Kündigung zum 31.12.2022.