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9 Ergebnisse für tarifvertrag vergleich abrechnung

fehlerhafte Lohnabrechnung nach Vergleich - wie Frist wahren?
vom 22.1.2016 65 € Historischer Preis
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Zum anderen sind Fehler in der Abrechnung, die sich auf den geschlossenen Vergleich beziehen (bsp. Höhe des Weihnachtsgelds, laut Vergleich 1 Bruttogehalt, AG hat dies jedoch anteilig auf die Betriebszugehörigkeit für 2015 angerechnet und verweist auf den Tarifvertrag). Gilt der Tarifvertrag oder gilt der Vergleich der per Gericht beschlossen wurde?
Arbeitsvertrag - Arbeitszeiten werden nicht voll bezahlt
vom 15.3.2010 25 € Historischer Preis
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Meine Partnerin ist in einem ambulanten Pflegedienst mit einem 38,5 Std/Woche Arbeitsvertrag beschäftigt. Die Monatsabrechnungen belaufen sich immer auf weniger als 38,5 std Obwohl mit Überstunden immer deutlich mehr stunden zu verzeichnen sind. Desweiteren werden auch keine zuschläge für wochenende, feiertage oder überstunden überhaupt bezahlt.
Aushilfslohnzahlung nach Vergleich
vom 28.7.2009 35 € Historischer Preis
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Der Vergleich verlangt nun eine ordentliche Kündigung bis Ende März. Außerdem heißt es "der Beklagte erteilt der Klägerin eine ordnungsgemäße Abrechnung bis zum 31.03.2009 und zahlt den sich aufgrund dieser Abrechnung ergebenden Nettobetrag an die Klägerin aus." ... Vergleich haben wir eine "ordnungsgemäße Abrechnung" ?
Klage gg. Fristlose Kündigung
vom 18.4.2006 35 € Historischer Preis
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In dem Tarifvertrag steht, dass eine Arzthelferin eine Probezeit von 3 Monaten hat (http://www.bundesaerztekammer.de/30/Fachberufe/10Arzthelfer/70Tarifvertrag/10Manteltarifvertrag.html#4). 2. ... Zur Form der Gehaltsabrechnung noch eine kleine Anmerkung: Da ich in meinem gesamten Arbeitsleben noch keine handgeschriebene Abrechnung erhalten habe, kann ich nur vermuten, dass ein solches Musterformular, wie Sie es verwenden, wohl gültig sein muss. ... Ich bitte darum, dies bei den korrigierten Abrechnungen zu berücksichtigen.
Auschlussfrist §16 Tarifvertrag DGB
vom 21.9.2005 15 € Historischer Preis
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Normalerweise müssen sie sich doch auch an die Ausschlussfrist vom Tarifvertrag halten. § 16 Ausschlussfristen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind innerhalb von zwei Monaten (bei Ausscheiden ein Monat) nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.