Kündigung (von meiner Seite aus)
vom 17.10.2019
für 88 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Und nun möchte ich mein Arbeitsverhältnis so schnell es geht beenden, allerdings ohne Rückzahlung des Weihnachtsgeldes, wie Sie sehen ist mein Weg lang, kompliziert und außergewöhnlich gewesen. ... Berufsbezeichnung, da irgendwie ansetzten, um die Kündigungsfrist zu minimieren, zuerst war ich ja 1 Jahr Altenpflegehelfer mit 80 % eingestellt, dann Schüler zum Altenpfleger für 3 Jahre und dann ab Okt 2018 (nach dem September als Arbeitsloser) mit einem Stellenumfang von 80 % als Altenpfleger, den bezüglich meiner Einstufung in die AVR Entgeltgruppe P7 wurde ich durch einen neuen Titel, indem fall examinierter Altenpfleger wieder bei Stufe 2 eingestuft, was eigentlich wegen meiner Berufserfahrung und die Zeit im Betrieb mindestens bei Stufe 3, wenn nicht in Stufe 4 hätte sein müssen. ... Frage: Spielt die Jahressonderzahlung auch noch eine Rolle mit dem Weihnachtsgeld oder sind die zwei Dinge getrennt voneinander zu betrachten und bei der Kündigung geht es nur um die eventuelle Rückzahlung der Weihnachtszuwendung?