In meinem Arbeitsvertrag steht unter Probezeit/Kündigung folgendes: ------------ Ab einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren gelten folgende Kündigungsfristen: Wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Betrieb Kündigungsfrist 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate jeweils zum Ende eines Kalendermonats. ... Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen. ------------ 1.Frage: Muss ich mich auch an diese Kündigungsfristen halten? Da hier kein direkter Hinweis darauf zu finden ist, bin ich mir daher unsicher. 2.Frage: Macht es zur Berechnung der Betriebszugehörigkeit einen Unterschied, dass der Arbeitsvertrag erst am 14.06.2011 abgeschlossen wurde und es vorher nur eine mündliche Vereinbarung gab, oder ist dies irrelevant?