Teilzeit in Elternzeit: Gilt trotz TVöD-K das BEEG?; dringende betriebliche Gründe
vom 18.9.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Über Punkt b. hinaus: Müsste mir in einem Ablehnungsschreiben nebst dem Hinweis, dass es betriebliche bzw. dringende betriebliche Gründe gibt, nicht auch konkret erläutert werden, was hinter diesen Gründen steckt, also bspw. so etwas wie „Einstellung einer befristeten Vertretung"?