Teilzeit in Elternzeit: Gilt trotz TVöD-K das BEEG?; dringende betriebliche Gründe
vom 18.9.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Derzeit befinde ich mich mit meinem Arbeitgeber im Austausch zum Thema Elternzeit und Teilzeit innerhalb der Elternzeit. ... Oder gibt es in meinem Arbeitsbereich zusätzliche Regelungen oder Gesetze, bspw. den TVöD-K, die ich beachten muss, was die Themen Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit betreffen? ... Über Punkt b. hinaus: Müsste mir in einem Ablehnungsschreiben nebst dem Hinweis, dass es betriebliche bzw. dringende betriebliche Gründe gibt, nicht auch konkret erläutert werden, was hinter diesen Gründen steckt, also bspw. so etwas wie „Einstellung einer befristeten Vertretung"?