Teilzeit in Elternzeit: Gilt trotz TVöD-K das BEEG?; dringende betriebliche Gründe
vom 18.9.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
3) Hinsichtlich der Frist zur Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht, falls es mangels Einigung zu einer Ablehnung durch meinen Arbeitgeber kommt: In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen. ... In meinem Arbeitsvertrag steht letzteres, aber ich bin mir nicht sicher, ob das während der Elternzeit auch greift.