Ärztlichesattest Arbeitszeit.
vom 11.8.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Ich habe meinen Arbeitgeber gebeten, mich ab September wieder im 8-Stunden-Schichtsystem einzusetzen. ... Meine Fragen: Ist der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, das ärztliche Attest zu berücksichtigen und mich entsprechend nur in 8-Stunden-Schichten einzuteilen?