Sehr geehrte Fragestellerin,
Auf ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
Ich halte das Vorgehen der Kommune schlicht für rechtswidrig. Es ist klar, dass Regelungen, die anzuwenden sind, wenn die Übernahme in Frage gestellt wird, verbindlich sind. Dies ist in ihrem Falle ja auch besonders wichtig, da sie als Schwerbehinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sicherlich Probleme haben.
Fehlzeiten von 43 Arbeitstagen in 3 Jahren halte ich für nicht so gravierend, dass man aus diesem Grund etwa von einer Sondersituation ausgehen könnte, im Gegenteil.
Demzufolge würde ich dem Arbeitgeber das unterschriebene schriftliche Angebot zurückgeben und zum Ausdruck bringen, dass Sie sich darauf eingestellt haben, dass das Angebot verbindlich ist und dass sie dies auch durften, denn sonst hätte man sich ja frühzeitiger bei ihnen melden müssen. Sie freuen sich also sehr, den unbefristeten Arbeitsplatz anzutreten. Für amtsärztliche Untersuchungen sehen Sie keine Veranlassung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer Rechtsanwältin
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