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Ausbildung Krankentage

4. Juni 2023 17:52 |
Preis: 48,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Hallo,
ich bin aktuell als Auszubildende in der Kommune beschäftigt. Bin auch schwerbehindert.
An sich besitze ich auch ein schriftliches Angebot zur unbefristeten Übernahme.
Meine Ausbildung endet zum 19.07.23 mit dem bestehen meiner mündlichen Prüfung.
Jetzt kam gestern, den 03.06.23, ein Brief mit der Aufforderung zur Untersuchung zum Amtsarzt zu gehen, da ich mit 43 AT in drei Jahren zu oft krank gewesen sei.
Und das die Übernahme anhand des Ergebnisses abhängig sei.
Allerdings ist ja gesetzlich geregelt, dass mindestens drei Monate vor Beendigung der Ausbildung bei nicht Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis schriftlich Bescheid gegeben werden müsste. Dies ist, wie man vielleicht herauslesen kann, nicht passiert.
Haben Sie ggf eine Ahnung wie ich hier vor gehen sollte? Ist das unter Anbetracht der Schwerbehinderung überhaupt zulässig?

MfG

Sehr geehrte Fragestellerin,
Auf ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
Ich halte das Vorgehen der Kommune schlicht für rechtswidrig. Es ist klar, dass Regelungen, die anzuwenden sind, wenn die Übernahme in Frage gestellt wird, verbindlich sind. Dies ist in ihrem Falle ja auch besonders wichtig, da sie als Schwerbehinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sicherlich Probleme haben.

Fehlzeiten von 43 Arbeitstagen in 3 Jahren halte ich für nicht so gravierend, dass man aus diesem Grund etwa von einer Sondersituation ausgehen könnte, im Gegenteil.

Demzufolge würde ich dem Arbeitgeber das unterschriebene schriftliche Angebot zurückgeben und zum Ausdruck bringen, dass Sie sich darauf eingestellt haben, dass das Angebot verbindlich ist und dass sie dies auch durften, denn sonst hätte man sich ja frühzeitiger bei ihnen melden müssen. Sie freuen sich also sehr, den unbefristeten Arbeitsplatz anzutreten. Für amtsärztliche Untersuchungen sehen Sie keine Veranlassung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer Rechtsanwältin

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