Teilzeit in Elternzeit: Gilt trotz TVöD-K das BEEG?; dringende betriebliche Gründe
vom 18.9.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der ursprüngliche Plan war es, zeitgleich mit der Mitteilung der Elternzeit für drei Jahre einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ab dem zweiten Geburtstag meines Kindes mit 15 h je Woche zu stellen. Letzteres möchte mein Arbeitgeber zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. ... Muss ich meinen Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt darauf hinweisen?