Hallo, Ich habe folgenden AV § 1 Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Pausen und Ort des Arbeitsverhältnisses (1) Der Arbeitgeber überlässt als Dienstleistungsunternehmen seinen Kunden (Entleiher) Personal für die kurzfristige Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. ... Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (2) Die Mindestarbeitszeit während der gesamten in Absatz 1 genannten Vertragsdauer beträgt 6 Stunden, exklusive der Pausen gemäß Arbeitszeitgesetz, wobei die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten darf. § 2 Tätigkeiten Die Aufgaben des Arbeitnehmers beim Entleiher sind: Unterstützung des entleihenden Unternehmens bei den in der Jobbeschreibung ausgemachten Aushilfs-Tätigkeiten bei diesem Unternehmen oder dem entsprechend vereinbarten Treffpunkt zum Einsatz. § 3 Vergütung, Urlaubsanspruch (1) Der Arbeitnehmer erhält für die Zeit der Entleihung und die in § 2 genannte Tätigkeit bei dem Entleiher eine Vergütung in Höhe von 9 € (brutto) je Arbeitsstunde ohne weitere Zuschläge, Zulagen, Prämien oder Fahrt-/Übernachtungskosten, da der Arbeitnehmer seinen Bruttolohn selbst festlegen und anfallende Kosten in die Vergütung einberechnen kann. ... Die Arbeitszeitnachweise für die geleisteten Arbeitsstunden wurden im InStaff Account hochgeladen. § 5 Arbeitnehmerüberlassung & Vermittlung Der InStaff & Jobs GmbH wurde am 23.7.2014 die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AUEG/1.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1 AÜG: Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht">§ 1</a> Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erteilt.