Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite seit neun Jahren bei einer Firma und seit April bin krank geworden. ... Abfindung Als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Mitarbeiter in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 EUR brutto. ... Absatz 1 gilt nicht für: Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit; Ansprüche bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, seines gesetzlichen Vertreters, seines Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiters; unverzichtbare Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn, wie insbesondere nach § 1 MiLOG; bindende Mindestarbeitsbedingungen nach dem AentG; Ansprüche aus gültigen und unverzichtbaren Betriebsvereinbarungen; unverzichtbare Ansprüche aus Tarifverträgen soweit Arbeitgeber und Mitarbeiter beidseitig tarifgebunden nach § 3 i TVG sind; sonstige Ansprüche des Mitarbeiters, soweit auf diese nach Gesetz nicht verzichtet werden kann. 12.