Kündigung bei Rentenbezug?
vom 11.9.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
März 2026 diese Rente wegen Schwerbehinderung als Teilrente von 99,99% beziehen, um weiterhin Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld zu haben. ... Durch die Beantragung einer Teilrente gilt für mich auch in der Beschäftigung weiterhin der allgemeine Beitragssatz (mit Anspruch auf Krankengeld), so dass keine Änderungsmeldungen nach der DEÜV erforderlich sind.