§ 138h
vom 24.10.2007
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Aus dem Beispiel des OLG Stuttgart kann man ersehen, dass es möglich ist, mit einem überschuldeten Miterben zu vereinbaren, (Miterbe sind A, B, C und D)diesem "als Gegenleistung" für die Ausschlagung der Erbschaft unpfändbare Zuwendungen zukommen zu lassen - wenn A ausschlägt, A, B, C und D sind Geschwister und bilden die Erbengemeinschaft - lassen ihm B, C und D Zuwendungen derart zukommen zu la ...